MPU-Helden
Laura Kroker & Burcu Yasar GbR
informieren hier bei uns:
Alkohol-MPU
Kennen Sie die Promillegrenzen und Sperrfristen aufgrund von Alkoholkonsum im Straßenverkehr in Deutschland?
Die Grundlage für eine Alkohol-MPU können die Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille oder mehrere aktenkundige Trunkenheitsfahrten mit einem geringeren Promillewert darstellen. Bei auffälligem Verhalten, z.B. Fahren in Schlangenlinien oder Fehlverhalten unter Alkoholeinfluss, kann der Führerschein auch schon bei einem viel geringeren Promillewert entzogen werden.
Um den Führerschein zurück zu erlangen, muss dieser neu beantragt werden. Hierfür darf jedoch nicht die häufig erteilte Sperrfrist des Gerichts außer Acht gelassen werden. Falls eine Sperrfrist in Ihrem Fall vorhanden ist, wird Ihnen die Höhe der Sperrfrist mitgeteilt. Erst drei Monate vor Ende der Sperrfrist kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis beim Bürgeramt gestellt werden.
Des Weiteren wird zum Wiedererlangen des Führerscheins häufig die positive Absolvierung einer medizinisch psychologischen Untersuchung, kurz MPU (auch Idiotentest genannt), vorausgesetzt. Diese hat zum Ziel, die bestehenden Zweifel an Ihrer Eignung zur Fahrtüchtigkeit zu widerlegen. Die Situation des Begutachtet Werdens ist für viele fremd und mit vielen Fragen versehen. Um die MPU positiv zu bestehen, bereiten wir Sie gern mit unserer Expertise im Bereich der Alkohol-MPU bestmöglich vor. Dabei ist es uns wichtig, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten und Sie kompetent zu beraten. Eine gute Vorbereitung auf die MPU bietet Ihnen die Möglichkeit, sich sicher in die Begutachtungssituation zu begeben und häufige Fehler anderer Teilnehmer zu vermeiden.
Wissen Sie die Unterschiede zwischen Alkoholmissbrauch, Abhängigkeit, Kontrolliertem Trinken und Abstinenz?
Neben den oben genannten Promillegrenzen, die zu einer MPU führen können, spielt das allgemeine Konsumverhalten eine wichtige Rolle. Bei Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch oder eine Abhängigkeit kann durch die zuständige Behörde eine MPU angeordnet werden. Um den Anforderungen des Gutachters für einen positiven Bescheid gerecht zu werden, ist es wichtig, dass Sie zwischen kontrolliertem Trinken und einer Abstinenzpflicht unterscheiden können. Hierfür analysieren wir gemeinsam Ihr Trinkverhalten mit Hilfe von standardisierten psychologischen Fragebögen. Mit einer guten MPU-Vorbereitung können Sie sich sicher ins Gutachten begeben und das Gespräch in eine für Sie vorteilhafte Richtung lenken.
Ihr Weg zurück zum Führerschein
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten im Vorfeld der MPU ist zwingend notwendig. Zusätzlich muss glaubhaft und plausibel darlegt werden, wie in Zukunft weitere Alkoholverstöße vermieden werden. Pauschale Antworten wie „Ich habe mich geändert“ helfen nicht weiter und sind für den Gutachter nicht überzeugend. Sie sollten sich intensiv damit beschäftigt haben, in welchem Zusammenhang Ihr Verhalten aufgetreten ist. Während der MPU-Vorbereitung bereiten wir Sie auf alle anstehenden Fragestellungen intensiv vor und zeigen Ihnen, wie Sie das MPU-Gutachten in eine erfolgreiche Richtung lenken können. Während dem Gutachten werden Ihnen die Fragen bekannt vorkommen und durch intensive Reflektion mit dem Tathergang einfacher für Sie zu beantworten sein.
Im Rahmen der MPU-Beratung klären wir gemeinsam Fragen wie:
- Wann genau haben Sie angefangen zu trinken?
- Welche Anlässe begleiten Ihren Alkoholkonsum?
- Haben Sie sich während der Trunkenheitsfahrt fahrtüchtig gefühlt?
- Können Sie den Promillegehalt von Alkohol berechnen?
- Kennen Sie den Einfluss von Alkohol auf Ihren Körper?
- Wie können Sie sich künftig um andere Möglichkeiten, nach Hause zu kommen, bemühen?
- Wie stellen Sie allgemein für die Zukunft ein verändertes Verhalten sicher?
Drogen & Medikamente-MPU
Wissen Sie die Kriterien, die ausschlaggebend für eine Drogen-MPU sind?
Eine Drogen-MPU unterscheidet sich per se nicht von einer Alkohol-MPU. Es müssen jedoch ein paar Besonderheiten berücksichtigt werden. Im Falle einer Drogen-MPU wird zwischen weichen Dorgen (z.B. Cannabis) und harten Drogen (z.B. Heroin, Kokain, LSD, Ecstacy etc.) differenziert.
Für die Anordnung einer MPU ist es notwendig, dass der Führerscheinbehörde Beweise vorliegen, die einen Drogenkonsum Ihrerseits nachweisen. Hierfür werden am Tag des Vergehens Drogenscreenings und Blutabnahmen vorgenommen. Auch ein mündliches Geständnis von Ihnen kann als Beweismittel aufgeführt werden. Der alleinige Verdacht bzw. der Besitz von Drogen, egal ob weiche oder harte Drogen, reicht somit für die Anordnung einer Drogen-MPU nicht aus. Außer Sie sind in einem laufenden Verfahren bzw. haben eine Verurteilung aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz oder die Rückfallgefahr soll eingeschränkt werden. Dann kann auch ohne neue Vergehen eine Drogen-MPU angeordnet werden.
Kennen Sie die Grenzwerte, die beim Drogenkonsum in Bezug auf die MPU gelten?
Im Gegensatz zur Alkohol-MPU, bei der mit Hilfe des Blutalkoholwertes die Promillegrenzen klar definiert sind, gibt es bei der Drogen-MPU keine genau festgelegten Grenzwerte. Hierbei wird beispielsweise die Messung des THC-Wertes und Spuren von länger erhaltenen Abbauprodukten als Grundlage genommen. Die Behörde kann Sie auf Grundlage der Ergebnisse als regelmäßig konsumierend einstufen.
Haben Sie Fragen zu den Abstinenznachweisen wegen Cannabis und harten Drogen bei der MPU?
Der Konsum von Drogen wird bei der MPU häufig in folgende Kategorien unterteilt:
- Gelegentlicher Konsum,
- Regelmäßiger Konsum/Drogengefährdung,
- Fortgeschrittene Drogenproblematik/Missbrauch,
- Abhängigkeit.
Bei der Drogen-MPU ist es wichtig, dass Sie ehrlich sind. Wenn das angegebene Konsumverhalten nicht zu den zugrunde liegenden Messwerten passt, wird der Gutachter Ihr Gesagtes als fraglich einstufen und ggf. ein negatives Gutachten ausstellen.
Bei gelegentlichem Konsum von Cannabis kann ein Abstinenznachweis von 6 Monaten genügen. Bei einer vorliegenden Abhängigkeit von Cannabis ist ein Abstinenznachweis von 12 Monaten erforderlich. Bei harten Drogen ist von Beginn an ein Abstinenznachweis von 12 Monaten erforderlich, um ein positives Zeichen in Ihrer MPU zu setzen.
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten im Vorfeld der Drogen-MPU ist zwingend notwendig. Zusätzlich muss glaubhaft und plausibel darlegt werden, wie in Zukunft weitere Drogenverstöße vermieden werden. Pauschale Antworten wie „Ich konsumiere nicht mehr“ helfen nicht weiter und sind für den Gutachter nicht überzeugend. Sie sollten sich intensiv damit beschäftigt haben, in welchem Zusammenhang Ihre Verhaltensweisen aufgetreten sind.
Im Rahmen der Beratung klären wir gemeinsam Fragen wie:
- In welcher Häufigkeit konsumieren Sie?
- Haben Sie weitere Rauschmittel, wie bspw. Alkohol zu sich genommen?
- In welchen Alltagssituationen haben Sie zu den Drogen gegriffen?
- Wissen Sie, welche Schäden der Konsum mit sich bringt?
- Warum sind Sie trotz Drogenrausch hinter das Steuer gestiegen?
- Was hat sich während der Abstinenz in Ihrem Leben verändert?
Punkte-MPU
Sie wurden erwischt?
In Flensburg wird das Fahreignungsregister vom Kraftfahrtbundesamt geführt. Hier werden im Rahmen eines Punktesystems Ihre Verkehrsverstöße festgehalten. Punkte im Fahreignungsregister werden immer dann eingetragen, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wird, z.B. durch die Missachtung einer Ampel oder zu schnelles Fahren. Im Jahre 2014 wurde dieses System umgestellt. Nun kommt es zum Führerscheinentzug und somit zur Punkte-MPU, wenn Sie 8 oder mehr Punkte aufweisen. Diese Punkte können für ganz verschiedenartige Verstöße vergeben werden.
Dabei gilt:
- Eintragungen mit 1 Punkt (Ordnungswidrigkeiten) pro Verstoß verjähren nach 2,5 Jahren.
- Eintragungen mit 2 Punkten (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) pro Verstoß verjähren nach 5 Jahren.
- Eintragungen mit 3 Punkten (Straftaten) pro Verstoß verjähren nach 10 Jahren.
Delikte wie das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit, Fahren mit dem Handy am Ohr, Überholen trotz Überholverbot, Überfahren einer roten Ampel, Nicht-Einhalten des Sicherheitsabstands und dergleichen sind Verstöße, die Punkte zur Folge haben.
Die Punkte-MPU gilt als die deutlich schwierigste Begutachtung bei der MPU. Mit dem Hintergrund, dass Punkte-Kandidaten häufig Wiederholungstäter sind und deshalb eine schlechte Prognose mitbringen. Anders als bei der Alkohol- oder Drogen-MPU haben Sie hier keine Möglichkeit, Abstinenznachweise vorzulegen, sondern müssen mit Ihren Worten eine Veränderung belegen. Das ist nicht einfach, aber mit einer guten MPU-Vorbereitung erreichbar.
Kennen Sie den Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei dem Fahrverbot liegt eine zeitliche Beschränkung von 1 – 3 Monaten vor. Nach Klärung der rechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie nach Ablauf des Fahrverbotes automatisch Ihren Führerschein zurück.
Im Unterscheid zum Fahrverbot bildet der Entzug der Fahrerlaubnis eine schwerwiegendere Maßnahme. Der Entzug der Fahrerlaubnis definiert die „Aberkennung“ der Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, wie beispielsweise durch Punkteüberschreitungen. Der Führerscheinentzug wird in zwei Kategorien unterteilt:
Führerscheinentzug durch das Gericht:
Aufgrund einer Verkehrsstraftat wird eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt. Die Neubeantragung der Fahrberechtigung kann erst 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist erfolgen.
Führerscheinentzug durch Führerscheinstelle:
Nach Vergehen im Straßenverkehr, wie z.B. der Höchstpunktzahl in Flensburg, betrachtet die Führerscheinstelle die Bedingungen, unter denen die Neuerteilung möglich ist.
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten im Vorfeld der MPU ist zwingend notwendig. Zusätzlich muss glaubhaft und plausibel darlegt werden, wie in Zukunft weitere Verkehrsverstöße vermieden werden. Pauschale Antworten wie „Ich habe das Stop-Schild nicht gesehen“ oder „Ich habe mich geändert“ helfen nicht weiter und sind für den Gutachter nicht überzeugend. Sie sollten sich intensiv damit beschäftigt haben, in welchem Zusammenhang Ihre Verstöße aufgetreten sind.
Im Rahmen der Beratung klären wir gemeinsam Fragen wie:
- Sind Sie ausschließlich privat oder nur beruflich zu schnell gefahren?
- Haben Sie bspw. rote Ampeln missachtet, weil Sie generell zu schnell fuhren und nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten?
- Wie kommt es zu der hohen Anzahl an Delikten?
- Wie bewerten Sie Ihr Verhalten rückblickend?
- Gibt es für die Delikte Ursachen in Ihrer Persönlichkeit? Wenn ja, welche?
- Fallen Ihnen Lösungsansätze ein? Hatten Sie mit diesen schon Erfolg?
Kommt bei Ihnen eine Sperrfristverkürzung in Frage?
Wenn Sie Ihren Fahrausweis dringend benötigen, ist ein Anwalt für Verkehrsrecht zu empfehlen. Im Laufe der Jahre haben sich aufgrund von diversen Gerichtsurteilen verschiedene Fallgruppen herauskristallisiert, bei denen die Chancen höher sind, einem Führerscheinverlust zu entgehen.
Wir haben juristische Kooperationspartner mit langjähriger Berufserfahrung und eine hohe Erfolgsquote und können Sie mit diesen zusammenbringen, damit Sie schneller Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten.
Abstinenz für die MPU
Abstinenznachweise
Egal ob für die Alkohol- und/oder die Drogenabstinenz, mit Hilfe von Urinscreenings oder Haaranalysen können Sie Ihre Abstinenz nachweisen.
Urinscreening
Alkohol
Bei EtG (Ethylglucuronid) handelt es sich um ein Abbauprodukt von Alkohol. Anhand regelmäßiger Urinproben können Sie nachweisen, dass Sie abstinent leben.
Anzahl an Kontrollen:
- 6 Monate = 4 Urinkontrollen,
- 12 Monate = 6 Urinkontrollen.
Drogen
Alle Drogensubstanzen und Medikamente können durch Urinproben nachgewiesen werden.
Anzahl an Kontrollen:
- 6 Monate = 4 Urinkontrollen,
- 12 Monate = 6 Urinkontrollen.
Haaranalyse
Alkohol
Für den Abstinenznachweis kann eine Haaranalyse für 3 Monate vorgenommen werden, da EtG (Ethylglucuronid) für diesen Zeitraum im Haar nachgewiesen werden kann (pro Monat ca. 1cm).
Hierfür werden ca. 3cm lange, bleistiftdicke, unbehandelte Haare nah der Kopfhaut verwendet.
Anzahl an Kontrollen:
- 9 Monate mit 5 Urinkontrollen und
- 3 Monate mit 1 Haaranalyse,
- oder 12 Monate = 4 Haaranalysen.
Drogen
Für den Abstinenznachweis kann eine Haaranalyse für 6 Monate verwendet werden (pro Monat ca. 1cm).
Hierfür werden ca. 6cm lange, bleistiftdicke, unbehandelte Haare nah der Kopfhaut verwendet.
Anzahl an Kontrollen:
- 6 Monate = 1 Haaranalyse,
- 12 Monate = 2 Haaranalysen.
Kosten für Ihre Abstinenznachweise
Die Gebühren für die Abstinenznachweise unterscheiden sich entsprechend des gewählten Instituts und der gewünschten Methode:
Urinscreening
- Drogen ohne Opioide
- (Kokain, Amphetamin, Marihuana, Haschisch, Ecstasy usw.)
- 6 Monate (4 Screenings), ca. 430€
- 12 Monate (6 Screenings), ca. 630€
- Drogen mit Opioiden
- (Heroin, Morphin usw.)
- 6 Monate (4 Screenings), ca. 850€
- 12 Monate (6 Screenings), ca. 1.250€
- Alkohol
- 6 Monate (4 Screenings), ca. 430€
- 12 Monate (6 Screenings), ca. 630€
Haaranalyse
- Drogen ohne Opioide (Kokain, Amphetamin, Marihuana, Haschisch, Ecstasy usw.), ca. 250€
- Drogen mit Opioiden (Heroin, Morphin usw.), ca. 450 €
- Alkohol ca. 200 €
Institute für Ihre Abstinenznachweise
Für die Nachweise Ihrer Abstinenz stehen Ihnen verschiedene Institute zur Verfügung. Entscheiden Sie selbst, welches für sie am geeignetsten ist.
Untenstehend finden Sie eine mögliche Auswahl:
Bundesweit:
- Dekra – Abstinenzkontrolle
- TÜV Nord – Abstinenznachweis
- TÜV Süd – Abstinenznachweis
Berlin:
- Zentrum für Abstinenzkontrolle
- pima-mpu – Abstinenzprogramm
- MVZ Laboratoriums Medizin Berlin Dres. med. Wisplinghoff und Kollegen
- AVUS – Gesellschaft für Arbeits-, Verkehrs- und Umweltsicherheit mbH
- ABV – Aktiv in Beruf und Verkehr
- Forensische Toxikologie des Instituts für Rechtsmedizin der Charité
Eine MPU-Vorbereitung kann bei der Suche nach den persönlichen Hintergründen sehr hilfreich sein.
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Dann vereinbaren Sie einen Termin ein kostenloses Erstgespräch.
„Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich“

