Besondere Ausbildungsfahrt Autobahn Automatik zu 45 min

48,00

Besondere Ausbildungsfahrten müssen von dem Fahrschüler mindestens folgende Anzahl von Fahrstunden (jeweils 45 Min) gefahren werden.

Für eine normale B-Fahrerlaubnis sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben! Diese setzen sich zusammen aus:

  • 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landesstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen oder Kraftfahrstraße
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Beschreibung

es müssen 4 Besondere Ausbildungsfahrt mit einem Automatik Fahrzeug Autobahn zu 45 min absolviert werden, dabei muss wen die Autobahn nicht in der Nähe der Fahrschule liegt, eine entsprechern Fahrstunden zu 45 min dazugebucht werden

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