Beschreibung
Grundbetrag
auch fälschlicherweise „Grundgebühr“ genannt, steht für die allgemeinen Aufwendungen und den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfungen und für allgemeine Büroaufwendungen. Lehrmaterialien sind im Grundbetrag nicht enthalten, diese müssen immer extra bezahlt und preislich ausgewiesen werden.




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