Beschreibung
Vorstellung zur praktischen Prüfung
Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung
Das Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss jeweils getrennt ausgewiesen werden.
Alle Preisangaben müssen als „Brutto Preise“, also einschließlich der gültigen Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.
Pauschalpreise, also ein von vornherein vereinbarter Festpreis, der alle Leistungen der Fahrschule einschließt, sind unzulässig und gesetzlich verboten!
Die Angaben über die Entgelte und deren Bestandteile sowie über die Geschäftsbedingungen müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und der Preiswahrheit entsprechen.





Rezensionen
Es gibt noch keine Rezensionen.